Gewährleistung, Garantie & Kalibrierung

Gesetzliche Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung nach österreichischem Recht.

Für Verbraucher (B2C):
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe der Ware.
Die Gewährleistung umfasst Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben.
Innerhalb der ersten 12 Monate wird gesetzlich vermutet, dass ein auftretender Mangel bereits bei Übergabe vorlag, sofern diese Vermutung nicht mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist.

Für Unternehmer (B2B):
Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe der Ware.
Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt dies, gilt die Ware als genehmigt.

Im Gewährleistungsfall besteht zunächst Anspruch auf Verbesserung (Reparatur) oder Austausch. Erst wenn diese Maßnahmen unmöglich oder unverhältnismäßig sind, kann eine Preisminderung oder Vertragsauflösung erfolgen.


Alkoholtester, Zubehör & Kalibrierung

Bei den angebotenen Produkten handelt es sich um elektrochemische Alkoholtester, Halbleiter-Alkoholtester sowie um Zubehörteile wie insbesondere Mundstücke, Ersatzteile, Adapter oder Schutzhüllen.

Alkoholtester dienen ausschließlich der persönlichen Orientierung und Eigenkontrolle.
Die Messergebnisse sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine geeichten Messgeräte der Behörden.

Elektrochemische Sensoren sowie Halbleitersensoren unterliegen einem natürlichen Alterungs- und Verschleißprozess.
Zubehörteile, insbesondere Mundstücke, gelten als Hygiene- bzw. Verschleißartikel.

Eine alters-, nutzungs- oder hygienebedingte Veränderung oder Abnutzung stellt keinen Gewährleistungsmangel dar, sofern die Ware bei Übergabe mangelfrei war.

Fehlmessungen oder Funktionsabweichungen, die auf eine fehlende, verspätete oder unsachgemäße Kalibrierung zurückzuführen sind, begründen keinen Anspruch aus der gesetzlichen Gewährleistung.

Die Kalibrierung stellt eine Wartungs- und Serviceleistung dar und ist kein Bestandteil der gesetzlichen Gewährleistung.


Keine freiwillige Garantie

Es wird keine freiwillige Garantie gewährt.
Allfällige Herstellergarantien bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Hersteller und zu dessen Bedingungen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon unberührt.


Rücksendungen im Gewährleistungsfall

Vor einer Rücksendung im Gewährleistungsfall ist zwingend Kontakt mit uns aufzunehmen.
Unangekündigte Rücksendungen können nicht bearbeitet werden.